Die Neuorientierung der Agrarpolitik stellt höchste Anforderungen an die Landwirtschaft. Oft sind Landwirte bei wirtschaftlichen, ökologischen, baulichen und organisatorischen Fragen auf eine kompetente und neutrale Beratung angewiesen.
Auch die Gemeinden werden durch die Agrarpolitik 2002 (veraltet) gefordert: Für eine nachhaltige Entwicklung müssen ökologische wie auch ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den bewirtschaftenden Personen können ökologische Verbesserungen erzielt werden, die dem Landwirtschaftsbetrieb dienen, in der Landschaft viel bewirken und die Gemeindekasse wenig belasten.
Auch für ökologische Fragestellungen im Siedlungsgebiet lohnt es sich, kompetente Beratung beizuziehen. Nebst Gemeinden beraten wir auch andere Planungsbehörden bezüglich Vorgehen, Finanzierung und Realisierung sachkundig.

Fachberatung der Umweltkommissionen in den Gemeinden Kirchlindach, Meikirch und Trimstein
Fachberatung in der Gemeinde Kirchlindach
Grünplanung Überbauung Chridebüel Uster
Landwirtschaftliche Beratung in der Umsetzung der ÖQV
Empfehlungen zur Abgeltung ökologischer Auflagen, AGR
Abgeltungsberechnungen der Gemeinden Köniz, Worb und Stettlen
